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News

 

Liebe Patienten,

nach 15 Jahren endet regulär mein Mietvertrag in der  Johannesstrasse 85 ohne Verlängerungsoption. Ab dem 07.02.2024. Ich bin Frau Dr. Kerstin Wagner, Schillerstrasse 04 in   99096 Erfurt 1. Etage   Tel: 0361 732632 sehr dankbar für die kollegiale Hilfe bis zur Klärung der schwierigen Angelegenheit. Sie hat sich zur passageren Übernahme bereit erklärt und genießt mein vollstes Vertrauen. Bitte holen Sie sich vorab einen Termin und bringen Sie Ihren Medikationsplan u/o aktuelle Arztbriefe zum scannen mit.

 

                                                                                                                     Corona: Was heißt begründeter Anfangsverdacht? Nachweis eines schwerer hochfieberhaften Infektes UND glaubhafter Kontaktnachweis mit Erkranktem aus Krisenregion. Rachenabstrich ? Keine Eigenentscheidung des Versicherten! Nach telefonischem Kontakt 116/117  oder Gesundheitsamt nur bei objektivem begründetem Anfangsverdacht ( Lange Warteschleife ) Terminvergabe zum Rachen-/Nasenabstrich im Gesundheitsamt. Der Versicherte kann ohne Termin dort keinen Abstrich erhalten.  Kein Rechtsanspruch bei Fehlen jeglicher Krankheitssymptome auf einen Krankenschein.

Bei allen anderen  medizinischen Notfällen sind die kassenärztlichen Ambulanzen im Helios Klinikum Nordhäuserstr. 74 und im KKH Haarbergstr. 72 in Erfurt zu den bekannten Öffnungszeiten zuständig.




 




Tel: 0361/7814833 kassenärztlicher Notfalldienst und die bundesweite Notfallnummer: 116117 ab 13°°(Mi,Fr) ab 18°° (Mo,Di,Do); Wochenende durchgehend.

Covid 19
 
 
 

Es gelten die aktuellen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (FFP2 Maske)

 

Oktober 2022
Die Grippeschutzimpfungen sind abrufbar. Empfohlen wird die Impfung für alle Patienten über 60 Jahre, mit chronischen Erkrankungen und Patienten, die beruflich viel mit Menschen zu tun haben. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Anmeldung neben Impfausweisvorlage.

 

Impfpflicht Masern

Sehen Sie bitte in Ihrem Impfausweis nach. Nach 10 Jahren haben Sie Anspruch auf Impfauffrischung: Tetanus/Diphtherie/Pertussis (Keuchhusten)/Polio). Wir bitten um telefonische Anmeldung.

Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihres Kindes in eine Kita,Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen nachweisen,dass dieses geimpft ist. Impfpflicht gilt auch für Personal in medizinischen Einrichtungen sowie Tagesmütter,Kitas,Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen ( nach 1970 geboren). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500,00 EURO.

 


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